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Tierzuchtförderung

Die Beantragung der Besamungszuschüsse für Rinder kann vom 1. Jänner bis 15. März am Gemeindeamt erfolgen.

Verwenden Sie dazu bitte nachstehendes Formular „Agrarische De-minimis-Erklärung an die Gemeinde“.

Im Formular sind alle beantragten, bewilligten und ausbezahlten De-minimis-Förderungen des lfd. Jahres und der 2 letzten Jahre anzuführen (z.B. auch für den Kauf von Kalbinnen).

Als Nachweis für die getätigten Besamungen, sind die Besamungsscheine des vergangenen Jahres mitzubringen. 


Antrag Tierzuchtförderung De Minimis (61 KB) - .PDF