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Die Wasseranschlussabgabe ergibt sich aus dem Produkt des Einheitssatzes mal der Berechnungsfläche. Die Berechnungsfläche wird ähnlich den Kanalgebühren ermittelt.
Veränderungen in der Berechnungsfläche, z.B. durch Zubau, Dachgeschossausbau, ...., sind der Abgabenbehörde innerhalb von 2 Wochen mitzuteilen.